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   OVG Niedersachsen, 24.07.2013 - 5 LB 85/13   

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OVG Niedersachsen, 24.07.2013 - 5 LB 85/13 (https://dejure.org/2013,18336)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.07.2013 - 5 LB 85/13 (https://dejure.org/2013,18336)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Juli 2013 - 5 LB 85/13 (https://dejure.org/2013,18336)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 49 Abs. 2 S. 3 SVG; § 12 Abs. 2 S. 3 BBesG; § 819 Abs. 1 BGB; § 820 Abs. 1 S. 2 BGB; § 2 Abs. 5 S. 1 BesÜG
    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Rückforderung überzahlter Übergangsgebührnisse aufgrund eines Computer- oder Eingabefehlers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Rückforderung überzahlter Übergangsgebührnisse aufgrund eines Computer- oder Eingabefehlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Rückforderung überzahlter Übergangsgebührnisse aufgrund eines Computer- oder Eingabefehlers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 63
  • DÖV 2013, 947
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 4.11

    Hat ein Beamter zuviel Gehalt bekommen, so muss die Behörde bei der Entscheidung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.2013 - 5 LB 85/13
    Beruht eine Überzahlung von Bezügen auf einem bloßen Computer- bzw. Eingabefehler, ist eine Verringerung des Rückforderungsbetrages aus Billigkeitsgründen (§ 49 Abs. 2 Satz 3 SVG, § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG) bei grober Fahrlässigkeit des Soldaten bzw. Beamten rechtlich jedenfalls dann nicht geboten, wenn nicht verschärfende Umstände - etwa ein Unbemerktbleiben des Fehlers auch bei nachfolgenden Kontrollen bzw. Eingaben in das System oder aber über lange Zeit - hinzutreten (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, juris; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, juris).

    Dabei ist jedoch nicht die gesamte Rechtsbeziehung, aus welcher der Bereicherungsanspruch erwächst, nochmals unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu würdigen, sondern auf das konkrete Rückforderungsbegehren und vor allem auf die Modalitäten der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensumstände des Beamten bzw. Soldaten abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, juris Rn. 24; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, juris Rn. 18, beide m. w. N.).

    Der Billigkeit entspricht es, dass sich Dienstherr und Beamter bzw. Soldat über die Modalitäten der Rückzahlung zu verständigen suchen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O., Rn. 25 ff.; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O., Rn. 19 ff.).

    Bei derartigen Fehlern handelt es sich jedoch um im Rahmen der Massenverwaltung auch bei Anwendung größter Sorgfalt nicht gänzlich zu vermeidende Fehler, bei denen ohne ein Hinzutreten verschärfender Umstände - etwa bei einem Unbemerktbleiben des Fehlers auch bei nachfolgenden Kontrollen bzw. Eingaben in das System oder aber über lange Zeit (so in den Fällen BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O.; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O.) - allenfalls von einem ganz geringfügigen Verschulden auf Seiten der Behörde auszugehen ist.

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 15.10

    Rückforderung; Überzahlung; Bezüge; Wechselschichtzulage; Krankheit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.2013 - 5 LB 85/13
    Beruht eine Überzahlung von Bezügen auf einem bloßen Computer- bzw. Eingabefehler, ist eine Verringerung des Rückforderungsbetrages aus Billigkeitsgründen (§ 49 Abs. 2 Satz 3 SVG, § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG) bei grober Fahrlässigkeit des Soldaten bzw. Beamten rechtlich jedenfalls dann nicht geboten, wenn nicht verschärfende Umstände - etwa ein Unbemerktbleiben des Fehlers auch bei nachfolgenden Kontrollen bzw. Eingaben in das System oder aber über lange Zeit - hinzutreten (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, juris; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, juris).

    Dabei ist jedoch nicht die gesamte Rechtsbeziehung, aus welcher der Bereicherungsanspruch erwächst, nochmals unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu würdigen, sondern auf das konkrete Rückforderungsbegehren und vor allem auf die Modalitäten der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensumstände des Beamten bzw. Soldaten abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, juris Rn. 24; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, juris Rn. 18, beide m. w. N.).

    Der Billigkeit entspricht es, dass sich Dienstherr und Beamter bzw. Soldat über die Modalitäten der Rückzahlung zu verständigen suchen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O., Rn. 25 ff.; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O., Rn. 19 ff.).

    Bei derartigen Fehlern handelt es sich jedoch um im Rahmen der Massenverwaltung auch bei Anwendung größter Sorgfalt nicht gänzlich zu vermeidende Fehler, bei denen ohne ein Hinzutreten verschärfender Umstände - etwa bei einem Unbemerktbleiben des Fehlers auch bei nachfolgenden Kontrollen bzw. Eingaben in das System oder aber über lange Zeit (so in den Fällen BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O.; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O.) - allenfalls von einem ganz geringfügigen Verschulden auf Seiten der Behörde auszugehen ist.

  • BVerwG, 25.11.1985 - 6 C 37.83

    Kein gesetzlicher Vorbehalt der richtigen Anwendung einschlägiger

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.2013 - 5 LB 85/13
    Der Empfänger muss mithin die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1985 - BVerwG 6 C 37.83 -, juris Rn. 25).
  • OVG Niedersachsen, 22.07.2013 - 5 LA 111/13

    Möglichkeit der Berufung auf Entreicherung bei Rückzahlung von überzahlten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.2013 - 5 LB 85/13
    Dieser Vorbehalt bezieht sich auf die neue Stufenzuordnung zum 1. Juli 2009, die zunächst nur vorläufig erfolgt und nachträglich korrigiert werden kann (vgl. hierzu Nds. OVG, Beschluss vom 22.7.2013 - 5 LA 111/13 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2013 - 1 A 1482/12

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über die Rückforderung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.2013 - 5 LB 85/13
    Dieser besteht einerseits darin, dass Versorgungsbezüge stets unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Anrechnung von Erwerbseinkommen gezahlt werden, sie also unter dem Vorbehalt einer nachträglichen - auch rückwirkenden - Anwendung der entsprechenden Ruhens- und Minderungsvorschriften stehen (vgl. nur OVG NRW, Beschluss vom 27.6.2013 - 1 A 1482/12 -, juris Rn. 6 f. mit umfangreichen Nachweisen).
  • OVG Niedersachsen, 01.09.2014 - 5 LA 240/13

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Bezügen eines Beamten auf Widerruf nach

    Dabei ist jedoch nicht die gesamte Rechtsbeziehung, aus welcher der Bereicherungsanspruch erwächst, nochmals unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu würdigen, sondern auf das konkrete Rückforderungsbegehren und vor allem auf die Modalitäten der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensumstände des Besoldungsempfängers abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, juris Rn 24; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, juris Rn 18; vgl. ebenso Nds. OVG, Beschluss vom 26.9.2012 - 5 LA 233/11 -, juris Rn 9; Beschluss vom 24.7.2013 - 5 LB 85/13 -, juris Rn 34; Beschluss vom 29.7.2013 - 5 LA 275/12 -, juris Rn 26; Beschluss vom 3.3.2014 - 5 LA 286/13 - Beschluss vom 5.3.2014 - 5 LA 177/13 - Beschluss vom 18.8.2014 - 5 LA 85/14 -).

    Insoweit kommt die Annahme eines überwiegenden behördlichen Mitverschuldens an der Entstehung einer Überzahlung etwa dann in Betracht, wenn die Ursache für die Überzahlung auf einem Fehler des von der Bezügestelle verwendeten Computersystems oder auf einem Eingabefehler beruht und wenn weitere verschärfende Umstände - etwa ein Unbemerktbleiben des Fehlers auch bei nachfolgenden Kontrollen bzw. Eingaben in das System oder aber über lange Zeit (so in den Fällen BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O.; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O.) - hinzutreten (vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 24.7.2013 - 5 LB 85/13 -, juris; Beschluss vom 29.7.2013, a. a. O., Rn 30; Beschluss vom 5.3.2014 - 5 LA 177/13 -).

  • VG Koblenz, 09.06.2020 - 5 K 137/20

    Beamte müssen Bezügemitteilungen gründlich prüfen

    Mit der - im Hinblick auf das Unbemerktbleiben des Fehlers über einen Zeitraum von zwölf Jahren (vgl. insoweit etwa OVG Nds, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 5 LB 85/13 -, juris, Rn. 36; Urteil vom 28. April 2015 - 5 LB 141/14 -, juris, Rn. 127; Beschluss vom 5. Januar 2018 - 5 LA 190/17 -, juris, Rn. 24; SächsOVG, Urteil vom 17. September 2019 - 2 A 1229/17 -, juris, Rn. 17; vgl. ferner den dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2012 - 2 C 4.11 - zugrunde liegenden Sachverhalt: OVG Hamburg, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 1 Bf 144/08 -, juris) - getroffenen Billigkeitsentscheidung hat der Beklagte weder die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten noch von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht.
  • OVG Niedersachsen, 28.04.2015 - 5 LB 141/14

    Aktenführung; Aktenverfälschung; Billigkeitsentscheidung; Entreicherung; grobe

    Dabei ist jedoch nicht die gesamte Rechtsbeziehung, aus welcher der Bereicherungsanspruch erwächst, nochmals unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu würdigen, sondern auf das konkrete Rückforderungsbegehren und vor allem auf die Modalitäten der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensumstände des Besoldungsempfängers abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O., Rn 24; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O., Rn 18; vgl. ebenso Nds. OVG, Beschluss vom 26.9.2012 - 5 LA 233/11 -, juris Rn 9; Beschluss vom 24.7.2013 - 5 LB 85/13 -, juris Rn 34; Beschluss vom 29.7.2013 - 5 LA 275/12 -, juris Rn 26; Beschluss vom 3.3.2014 - 5 LA 286/13 - Beschluss vom 5.3.2014 - 5 LA 177/13 - Beschluss vom 18.8.2014, a. a. O., Rn 28).

    Diese Pflicht besteht gerade im Interesse des Dienstherrn, der auf automatisierte und in gewissem Umfang fehleranfällige Systeme zurückgreift und auch deshalb darauf angewiesen ist, dass die Besoldungs- und Versorgungsempfänger ihrer Kontrollaufgabe ebenfalls nachkommen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 24.7.2013, a. a. O., Rn 36; Beschluss vom 6.8.2013 - 5 LA 82/13 - Beschluss vom 18.8.2014, a. a. O., Rn 31; Beschluss vom 20.3.2015, a. a. O., Rn 17).

  • OVG Niedersachsen, 24.06.2014 - 20 BD 1/14

    Zusätzliche Rechtfertigung eines disziplinarrechtlichen Einschreitens gegen den

    Auf einer Reduzierung des zurückzuzahlenden Betrages im Wege der Billigkeit hat er hingegen nicht bestanden (vgl. dazu: BVerwG, Urteil vom 26.4.2012, a. a. O., Rdnr. 20; Nds. OVG, Beschluss vom 24.7.2013 - 5 LB 85/13 -, juris Rdnr. 36).
  • OVG Niedersachsen, 19.08.2014 - 5 LA 85/14

    Teilweise Verjährung eines Rückforderungsanspruchs wegen grob fahrlässiger

    Dabei ist jedoch nicht die gesamte Rechtsbeziehung, aus welcher der Bereicherungsanspruch erwächst, nochmals unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu würdigen, sondern auf das konkrete Rückforderungsbegehren und vor allem auf die Modalitäten der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensumstände des Besoldungsempfängers abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O., Rn 24; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O., Rn 18; vgl. ebenso Nds. OVG, Beschluss vom 26.9.2012 - 5 LA 233/11 -, juris Rn 9; Beschluss vom 24.7.2013 - 5 LB 85/13 -, juris Rn 34; Beschluss vom 29.7.2013 - 5 LA 275/12 -, juris Rn 26; Beschluss vom 3.3.2014 - 5 LA 286/13 - Beschluss vom 5.3.2014 - 5 LA 177/13 -).

    Diese Pflicht besteht gerade im Interesse des Dienstherrn, der auf automatisierte und in gewissem Umfang fehleranfällige Systeme zurückgreift und auch deshalb darauf angewiesen ist, dass die Besoldungsempfänger ihrer Kontrollaufgabe ebenfalls nachkommen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 24.7.2013, a. a. O., Rn 36; Beschluss vom 6.8.2013 - 5 LA 82/13 -).

  • OVG Niedersachsen, 28.04.2015 - 5 LB 149/14

    Überprüfungspflicht eines Beamten hinsichtlich der Rechtmäßigkeit seiner

    Diese Pflicht besteht gerade im Interesse des Dienstherrn, der auf automatisierte und in gewissem Umfang fehleranfällige Systeme zurückgreift und auch deshalb darauf angewiesen ist, dass die Besoldungsempfänger ihrer Kontrollaufgabe ebenfalls nachkommen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 24.7.2013 - 5 LB 85/13 -, juris Rn. 36; Beschluss vom 6.8.2013 - 5 LA 82/13 -).
  • VG München, 30.09.2015 - M 21 K 14.3173

    Rückforderung von überzahlten Dienstbezügen (falsche Erfassung der

    In Fallgestaltungen der vorliegenden Art, d.h. außerhalb des unmittelbaren Anwendungsbereichs des § 2 Abs. 5 Satz 2 BesÜG, scheidet eine verschärfte Haftung über § 12 Abs. 2 Satz 2 BBesG i.V.m. § 820 Abs. 1 Satz 2, § 818 Abs. 4, § 292 BGB aus (i.E. ebenso: OVG Lüneburg v. 24.07.2013, Az. 5 LB 85/13, Rn. 26 bei juris; OVG Lüneburg v. 22.07.2013, Az. 5 LA 111/13, Rn. 19 bei juris; VG Augsburg v. 11.12.2014, Az. Au 2 K 14.686, Rn. 25 ff. bei juris; VG Potsdam v. 11.06.2015, Az. 2 K 269/14, Rn. 17 ff. bei juris; VG Aachen v. 02.10.2014, Az. 1 K 725/14, Rn. 31 bei juris; VG Neustadt / Weinstr. v. 25.02.2013, Az. 3 K 791/12.NW, Rn. 37 ff. bei juris).

    Zwar ist der Beklagten einzuräumen, dass nicht bei jedem Mitverursachungsbeitrag der Behörde ein (teilweises) Absehen von der Rückforderung geboten ist, wenn das "Ob" des Mitverursachungsbeitrags in die Ermessenserwägung eingestellt wird und die Behörde zu dem Ergebnis gelangen durfte, dass der Verursachungsbeitrag des Besoldungsempfängers gegenüber dem behördlichen Fehler überwiegt (vgl. OVG Lüneburg v. 24.07.2013, Az. 5 LB 85/13, Rn. 36 f. bei juris).

  • OVG Niedersachsen, 05.01.2018 - 5 LA 190/17

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge; Billigkeitsprüfung im Rahmen der

    Insoweit kommt die Annahme eines überwiegenden behördlichen Mitverschuldens an der Entstehung einer Überzahlung etwa dann in Betracht, wenn die Ursache für die Überzahlung auf einem Fehler des von der Bezügestelle verwendeten Computersystems oder auf einem Eingabefehler beruht und wenn weitere verschärfende Umstände - etwa ein Unbemerktbleiben des Fehlers auch bei nachfolgenden Kontrollen bzw. Eingaben in das System oder aber über lange Zeit (so in den Fällen BVerwG, Urteile vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 und BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O.) - hinzutreten (vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 24.7.2013 - 5 LB 85/13 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 03.03.2014 - 5 LA 286/13

    Rückforderung von überzahlten Beihilfeleistungen; Zuvielzahlung auf Grund

    Der Empfänger muss mithin die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1985 - BVerwG 6 C 37.83 -, juris Rn 25; Nds. OVG, Beschluss vom 24.7.2013 - 5 LB 85/13 -, juris Rn 27).

    Dabei ist jedoch nicht die gesamte Rechtsbeziehung, aus welcher der Bereicherungsanspruch erwächst, nochmals unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu würdigen, sondern auf das konkrete Rückforderungsbegehren und vor allem auf die Modalitäten der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensumstände des Besoldungsempfängers abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, juris Rn 24; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, juris Rn 18, beide m. w. N.; vgl. ebenso Nds. OVG, Beschluss vom 26.9.2012 - 5 LA 233/11 -, juris Rn 9; Beschluss vom 24.7.2013, a. a. O., Rn 34; Beschluss vom 29.7.2013 - 5 LA 275/12 -, juris Rn 26; Beschluss vom 6.8.2013 - 5 LA 82/13 -).

  • OVG Niedersachsen, 29.07.2013 - 5 LA 275/12

    Unter dem gesetzlichen Vorbehalt der endgültigen Stufenzuordnung stehende Bezüge

    Insoweit kommt die Annahme eines überwiegenden behördlichen Mitverschuldens an der Entstehung einer Überzahlung etwa dann in Betracht, wenn die Ursache für die Überzahlung auf einem Fehler des von der Bezügestelle verwendeten Computersystems oder auf einem Eingabefehler beruht und wenn weitere verschärfende Umstände - etwa ein Unbemerktbleiben des Fehlers auch bei nachfolgenden Kontrollen bzw. Eingaben in das System oder aber über lange Zeit (so in den Fällen BVerwG, Urteile vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 und BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O.) - hinzutreten (vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 24.7.2013 - 5 LB 85/13, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).
  • OVG Niedersachsen, 07.08.2013 - 5 LA 291/12

    Geltung des gesetzesimmanenten Vorbehalts der Rückforderung von

  • OVG Niedersachsen, 09.04.2015 - 5 LA 146/14

    Beihilfe; Massenverwaltung; Prozessbeteiligte; Rückforderung; Tod; Unterbrechung

  • OVG Niedersachsen, 20.03.2015 - 5 LA 139/14

    Bezügemitteilung; Billigkeitsentscheidung; Eingabefehler; Massenverwaltung;

  • VG Berlin, 29.06.2016 - 28 K 27.13

    Beamtenversorgung: Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge infolge

  • VG Bayreuth, 09.02.2021 - B 5 K 20.38

    Rückforderung von Dienstbezügen nach Entlassung aus Probebeamtenverhältnis,

  • VG Köln, 09.11.2016 - 23 K 242/15
  • VG Köln, 03.02.2016 - 23 K 3330/14
  • VGH Bayern, 21.01.2015 - 14 ZB 13.489

    Rückforderung von Trennungsgeld

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2014 - 2 LB 11/14

    Rückforderung überzahlter Dienstbezüge; Auswirkung fehlender Anerkennung der

  • VG München, 27.11.2019 - M 21a K 19.224

    Rückforderung nach Überzahlung wegen versäumter manueller Eingabe der Erhöhung

  • OVG Niedersachsen, 07.09.2015 - 5 LC 214/14

    Beihilfeantrag; Billigkeitsentscheidung; gefahrgeneigte Arbeit; Treu und Glauben;

  • VG Köln, 02.03.2016 - 23 K 3374/14

    Rückforderung der Überzahlung von Dienstbezügen i.R.d. Beförderung zum Feldwebel;

  • VG Stade, 01.06.2023 - 3 A 2195/18

    Dienstbezüge; Erschwerniszulage für fliegendes Personal der Bundeswehr; kein

  • VG Lüneburg, 20.12.2016 - 8 A 30/16

    Erschwerniszulage; Fliegerzulage; Wehrfliegerverwendungsfähigkeit

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2014 - 2 LB 13/14

    Rückforderung von Dienstbezügen

  • VG Cottbus, 29.09.2016 - 5 K 346/15

    Aufhebung eines Rückforderungsbescheides

  • VG Schleswig, 13.03.2014 - 12 A 194/12

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge

  • VG Schwerin, 26.01.2022 - 1 A 1033/21

    Erschwerniszulage für eines Bundespolizisten für Rückführungen von nicht

  • VG Wiesbaden, 28.10.2020 - 3 K 5729/17

    Rücknahme und Rückforderung von Beihilfe

  • VG München, 22.01.2020 - M 21a K 18.1668

    Kein Absehen von der Rückforderung von Versorgungsbezügen wegen Mitverschuldens

  • VG Ansbach, 04.12.2013 - AN 11 K 12.02325

    Rückforderung überzahlter Bezüge

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